Rechte und Pflichten bei einem Kfz-Haftpflichtschaden
Nach deutschem Recht haben Sie umfangreiche Rechte als Geschädigter. Diese Rechte sollten Sie nutzen, um nicht auf Geld zu verzichten, das Ihnen zusteht.
Im KFZ-Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den dieser unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im KFZ-Haftpflichtschadenfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten. Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Hiervon sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung abzugrenzen.